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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Geltung unserer Bedingungen:
Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen, erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Geschäftspartners verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkennen.
2. Preise:
Die von uns genannten Preise basieren auf Anlieferung und Abholung durch unsere Kunden. Abweichungen von dieser Bedingung bedürfen der schriftlichen Form. Die Umsatz-(Mehrwert-)steuer ist in den Preisen nicht enthalten und muß gesondert entrichtet werden. Wenn nicht anders mitgeteilt, gelten unsere Preise 3 Monate ab Anbotslegung.
3. Zahlungsbedingungen:
Der Kaufpreis ist grundsätzlich nach Fakturenerhalt abzugsfrei an uns zu überweisen. Rechnungen unter einem Warennettowert von e 100,– sind entweder bei Abholung oder mit einer Bearbeitungsgebühr zu bezahlen. Wechsel oder Schecks werden von uns nur zahlungshalber entgegengenommen. Diskont- und eventuelle Inkassospesen gehen zu Lasten des Schuldners. Wechsel werden von uns grundsätzlich nicht prolongiert. Bei Überschreitung des Zahlungstermines werden, ohne daß es einer förmlichen Mahnung bedarf, Verzugszinsen von 12% verrechnet. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Ein eventuell vereinbarter Skontoabzug ist nur gestattet, wenn sonst kein offener Saldo besteht.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum.
4. Lieferbedingungen:
Grundsätzlich sind wir nur zu einer Einhaltung der bestätigten Lieferfrist verpflichtet, wenn unser Kunde die Anlieferung innerhalb des vereinbarten Zeitraumes durchführt.
Unser Kunde wird nach Produktionsende bzw. Fertigstellung der Ware telefonisch verständigt und um Veranlassung der Abholung gebeten. Wir sind dann von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist entbunden, wenn uns diese Einhaltung wegen unvorhergesehener Ereignisse, gleichgültig, ob sie bei uns oder bei unseren Lieferwerken auftreten, wie höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Stromsperren oder andere unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten o.ä., unmöglich gemacht wird. Falls es deshalb zu einer Verzögerung der Lieferung kommen sollte, ist der Besteller dennoch zur Abnahme der bestellten Waren ohne jedes Rücktrittsrecht verpflichtet, falls diese eingetretene Verzögerung im Hinblick auf den Hinderungsgrund als angemessen betrachtet werden kann. Der Besteller hat im Falle des Lieferverzuges keinerlei Schadenersatzansprüche, außer der Verzug wurde von uns oder durch eine Person, für die wir einzustehen haben, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.
Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% sind gestattet und anteilig zum vereinbarten Preis zu verrechnen.
Produktionsabfälle, die von uns nicht entsorgt werden können (alle Arten von Kunststoff, Holz, Metall, beschichtetem Papier, usw.), werden bei Abholung retourniert bzw. deren Entsorgung nach Aufwand verrechnet.
5. Verpackung:
Das erforderliche Verpackungsmaterial wird von uns zur Verfügung gestellt.
Falls eine besondere Art oder Form der Verpackung erwünscht wird, muß der Kunde dies in der Bestellung bekanntgeben. Ansonsten wird die Ware branchenüblich auf Paletten abgesetzt, eingeschleift oder verpackt.
6. Gefahrtragung:
Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Vertragspartners. Dieser trägt auch die Gefahr für Waren und deren Verpackung während des Hin- und Rücktransportes.
7. Erfüllung:
Grundsätzlich sind wir berechtigt, die bestellten Waren in Teilen auszuliefern und der Besteller ist auch verpflichtet, derartige Teillieferungen anzunehmen.
8. Rücktritt:
Da unsere Produkte nur auf Wunsch eines Kunden angefertigt werden, können wir keine Rücktritte von bereits in Produktion gegangenen Bestellungen akzeptieren.
9. Gewährleistungen:
Wir leisten dafür Gewähr, daß die von uns gelieferten Waren den zugesicherten Bedingungen entsprechen.
10. Reklamationen und Mängelhaftung:
Der Besteller ist verpflichtet, sich unverzüglich nach Lieferung von dem ordnungsgemäßen Zustand der gelieferten Waren zu überzeugen und uns festgestellte Mängel, auch soweit sie äußerlich nicht erkennbar sind, unverzüglich innerhalb von 8 Tagen zu melden. Später erhobene Mängelrügen werden von uns nicht mehr anerkannt.
11. Datenschutz:
Gemäß § 22 des Datenschutzgesetzes teilen wir Ihnen mit, daß wir für Zwecke der administrativen Geschäftsabwicklung folgende Daten speichern: Namen, Branche, Anschriften, Bankverbindung, Bestell-, Rechnungs-, Umsatzdaten sowie Qualitäts- und Quantitätsdaten.
Diese Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und verwendet.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für alle abgeschlossenen Verträge gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Korneuburg.
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